Kindertagespflege Dueren - Großpflegestelle

Wir sind da - für Ihr Kind und für Sie

Sie suchen eine familäre Betreuung für Ihr Kind. Wir bieten genügend Platz zum Spielen und Toben im Haus und im Garten. Ihr Kind erhält genügend Zeit, um sich individuell entwickeln zu können und wird dabei liebevoll von uns begleitet. Bei uns sind Sie in guten Händen.

 

Als Tagesvater und Tagesmutter im Zusammenschluss sind wir die optimale Lösung für Sie? Dann kontaktieren Sie uns gerne und lernen uns persönlich kennen.

Alles wissenswerte und alle Daten finden Sie in den o.g. Rubriken. Oder Sie rufen uns einfach während der Geschäftszeit von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr an und wir sprechen persönlich und unverbindlich miteinander bzw. vereinbaren einen Termin.

Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz)

§ 3a (Fn 7)

 

(1) Eltern haben das Recht, für die Betreuung ihrer Kinder zwischen den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanungen zur Verfügung stehenden Tagesbetreuungsangeboten zu wählen.

 

(2) Der Wahl nach Absatz 1 soll am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes und auch an einem anderen Ort entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. Dabei sind die Bedürfnisse von Kindern mit oder mit drohender Behinderung an einer wohnortnahen Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege zu berücksichtigen. Bei der Feststellung der Verhältnismäßigkeit der Mehrkosten sind alle für die Wahl maßgeblichen Gründe angemessen zu berücksichtigen.

 

(3) Der zeitliche Umfang des Betreuungsanspruchs richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Die Eltern haben das Recht, die Betreuungszeit für ihre Kinder entsprechend ihrem Bedarf und im Rahmen dieses Gesetzes zu wählen. Die Träger der Tageseinrichtungen und die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) sollen das Angebot an den Bedarfen der Familien ausrichten und den Wünschen für den Betreuungsumfang in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege entsprechen.

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© Werner und Wiltrud Balzer Großpflegestelle